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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Annahmeverzugslohn“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.02.2018
- 6 AZR 868/16 -

BAG zur Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit

Fehlende/ unwirksame Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit begründen

Kündigt der Insolvenzverwalter in einer masseunzulänglichen Insolvenz das Arbeitsverhältnis rechtzeitig, dh. spätestens zum erstmöglichen Termin nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit, gelten Annahmeverzugsansprüche, die im Fall der Unwirksamkeit der Kündigung für die Zeit nach diesem Termin entstehen, gemäß § 209 Abs. 1 Nr. 2, § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO als Neumasseverbindlichkeiten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall war die Klägerin seit 1996 bei dem Schuldner, der bundesweit zahlreiche Drogeriegeschäfte betrieb, zuletzt als Filialleiterin mit einem Entgelt von 2.680,60 Euro brutto beschäftigt. Am 28. März 2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Am 31. August 2012 zeigte dieser die drohende Masseunzulänglichkeit an. Bereits zuvor war das Arbeitsverhältnis vom Beklagten am 28. März zum 30. Juni 2012 sowie am 23. August zum 30. November 2012 gekündigt worden. Diese Kündigungen wurden durch arbeitsgerichtliche Urteile, die nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2017
- 4 Sa 869/16 -

Annahmeverzugslohn bei Unwirksamkeit einer Kündigung

Nebentätigkeit und fristlose Kündigung

Aufgrund einer unwirksamen fristlosen Kündigung wird einer Klägerin Annahmeverzugslohn in Höhe von 126.755,69 Euro zugesprochen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall ist die Klägerin Rechtsanwältin und bei der beklagten Rechtsanwaltskammer seit dem 01.05.2004 als Hauptgeschäftsführerin beschäftigt. In ihrem Arbeitsvertrag ist eine Klausel über Nebentätigkeiten enthalten. Danach ist es ihr gestattet ist, eine Rechtsanwaltskanzlei zu führen und Veröffentlichungen und Vorträge mit Zustimmung der Beklagten zu tätigen. Die Beklagte... Lesen Sie mehr