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Donnerstag, 10. Oktober 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Wolfratshausen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Wolfratshausen, Urteil vom 30.07.2013
- 8 C 1056/12 -

Nichtrückgabe eines Hotel­zimmer­schlüssels: Voraussetzung eines Schaden­ersatz­anspruchs ist tatsächlicher Austausch der Schließanlage

Hotelbetreiber zudem verpflichtet auf Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens bei Schlüsselverlust hinzuweisen

Gibt ein Hotelgast den Zimmerschlüssel nicht zurück, so liegt darin eine Verletzung der mietvertraglichen Rückgabepflicht. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen des Schlüsselverlustes setzt aber voraus, dass die Schließanlage auch tatsächlich ausgetauscht wird. Zudem ist der Hotelbetreiber verpflichtet auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens bei Schlüsselverlust hinzuweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wolfratshausen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Hotelbetreiberin Schadenersatz nachdem ein Hotelgast nach seinem Auszug im Mai 2012 den Zimmerschlüssel nicht zurückgab. Sie verlangte die Kosten ersetzt, die durch den notwendigen Austausch der gesamten Schließanlage entstanden wären. Da es nachträglich zu einem Austausch der Schließanlage nicht kam, sondern diese vielmehr 14 Monate weiterbenutzt wurde, weigerte sich der Hotelgast Schadenersatz zu leisten. Der Fall kam daher vor Gericht.Das Amtsgericht Wolfratshausen entschied gegen die Hotelbetreiberin. Ihr habe kein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Zwar könne ein solcher... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Wolfratshausen, Urteil vom 25.03.2013
- 2 Cs 11 Js 27699/12 -

Scherzhafte Ankündigung eines Amoklaufs kann wegen Störung des öffentlichen Friedens strafbar sein

Keine Strafbarkeit bei Annahme Eintrag wird nur von engsten Freunden gelesen

Kündigt jemand über Facebook scherzhaft einen Amoklauf an, so kann dies grundsätzlich wegen Störung des öffentlichen Friedens nach § 126 StGB strafbar sein. Eine Strafbarkeit besteht jedoch dann nicht, wenn der Eintrag unter der Annahme erfolgte, er werde nur von den engsten Freunden gelesen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wolfratshausen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall postete jemand bei Facebook einen Eintrag, aus dem hervorging, dass er ein Amoklauf plane. Dieser Eintrag war jedoch zugleich mit dem Bild einer Kiste voll Tomaten gepostet worden. Der Betreffende ging davon aus, dass der Eintrag nur von seinem engsten Freundeskreis (25 bis 35 Personen) gesehen und als Scherz erkannt werde. Gegen ihn wurde Anklage wegen... Lesen Sie mehr