die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Viechtach“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Viechtach, Urteil vom 23.08.2005
- 7 II OWi 00605/05 -
Querparken: Smart darf quer eingeparkt werden
Amtsgericht hebt Bußgeldbescheid auf
Autos (hier: Smart) dürfen auch quer eingeparkt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Viechtach hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Autofahrerin ihren PKW - einen Smart - quergeparkt. Die zuständige Behörde erließ gegen die Fahrerin einen Bußgeldbescheid und warf ihr vor, nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt zu haben. Erläuternd war angegeben: "Sie parkten in Fahrtrichtung schräg". Gegen den Bußgeldbescheid klagte die Frau erfolgreich vor dem Amtsgericht Viechtach.Das Gericht führte in seiner Entscheidung aus, dass nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ein Querparken zulässig sei (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.1962 - 4 StR 93/62 - = BGHSt 17, 240 = NJW 1962, 1405), wenn dies aus verkehrstechnischen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Viechtach, Urteil vom 30.11.2006
- 2 C 463/06 -
Schneechaos: Hotelübernachtung muss auch bei zuviel Schnee bezahlt werden - Keine Stornierung möglich
Wenn die Umgebung nur eingeschränkt genutzt werden kann, mindert dies nicht die Tauglichkeit des Hotels
Wer eine Hotelübernachtung gebucht hat, kann diese nicht einfach wegen zuviel Schnee absagen. Dies gilt zumindest, solange das Hotel noch erreichbar ist, wie das Amtsgericht Viechtach entschieden hat.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Urlauber für sich und eine Begleitung 7 Tage Halbpension in einem Appartement im Rahmen eines Pauschalangebots für 248,50 EUR pro Person gebucht. Er stornierte aber kurzfristig seine Buchung, nachdem die Medien über ein Schneechaos berichtet hatten. Angeblich seien die Wanderwege nicht geräumt und Wintersport sei auch nicht möglich.... Lesen Sie mehr