Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2019, 293
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2019, Seite: 293
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2019, 293:
Oberlandesgericht München, Urteil vom26.03.2019
- 24 U 2290/18 -
Beim Ersatz des Verdienstausfallschadens sind ersparte berufsbedingte Aufwendungen regelmäßig pauschal mit 10 % des Nettoeinkommens anzurechnen
Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte als Schaden grundsätzlich einen Verdienstausfallschaden geltend machen. Dabei sind ersparte berufsbedingte Aufwendungen regelmäßig mit einem Pauschalbetrag von 10 % des Nettoeinkommens anzurechnen. Niedrigere Aufwendungen werden nur berücksichtigt, wenn diese vom Geschädigten angegeben und ggf. bewiesen werden. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 2019, 293 wird teils auch als „r+s 19, 293“, „r+s 2019, S. 293“ oder „r+s 19, S. 293“ zitiert.