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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: r+s 2014, 555

Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2014, Seite: 555

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2014, 555:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom15.10.2013
- 9 U 69/13 -

Verspätete Vorlage einer Stehlgutliste stellt Obliegenheits­verletzung dar und berechtigt Versicherung zur Leistungskürzung

Nach einem Einbruch kann es dem Versicherungsnehmer obliegen der Polizei unverzüglich eine Stehlgutliste vorzulegen. Geschieht dies erst fünf Wochen nach dem Einbruch, so ist dies nicht mehr als unverzüglich anzusehen. Die Versicherung kann in einem solchen Fall ihre Leistung kürzen. Zudem ist die Versicherung nicht verpflichtet auf die Folgen einer verspäteten Vorlage der Stehlgutliste entsprechend nach § 28 Abs. 4 VVG hinzuweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle r+s 2014, 555 wird teils auch als „r+s 14, 555“, „r+s 2014, S. 555“ oder „r+s 14, S. 555“ zitiert.