Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: jurisPR-MietR 4/2015, Anm. 2, Thomas Emmert
juris PraxisReport Miet- und Wohnungseigentumsrecht (jurisPR-MietR),
Jahrgang: 2015, Ausgabe: 4, Anmerkung: 2, Autor: Thomas Emmert
Amtsgericht Bonn, Urteil vom03.10.2014
- 201C 334/13 -
Stinkende Pferdesalbe: Vermieter darf Mieter wegen extremer Geruchsbelästigung kündigen
Ein Mieter darf seine Nachbarn nicht mit unerträglichen Gerüchen belästigen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bonn hervor. Lesen Sie mehr
Werbung