Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 1988, 270
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 1988, Seite: 270
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 1988, 270:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom20.04.1988
- 15 W 168/88 -
Schuhe vor der Wohnungstür gefährden nicht die Sicherheit auf dem Hausflur
Das zeitweilige Abstellen von Schuhen im Flur auf der Fußmatte bei schlechter Witterung ist weit verbreitet und als üblich anzusehen. Es hat seinen einleuchtenden Grund in dem Bestreben, Verschmutzungen der Wohnung zu vermeiden. Wer eine Wohnung nicht betreten will, wird sich der Fußmatte in aller Regel nicht nähern und durch die darauf abgestellten Schuhe somit auch nicht gefährdet werden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 1988, 270 wird teils auch als „ZMR 88, 270“, „ZMR 1988, S. 270“ oder „ZMR 88, S. 270“ zitiert.