Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2019, 250
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2019, Seite: 250
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2019, 250:
Amtsgericht Dresden, Urteil vom31.05.2018
- 105 C 1798/17 -
Vorzeitige Kündigung eines Stromlieferungsvertrages: Stromlieferant kann nicht pauschal 28 % vom erwartenden Stromverbrauch als entgangenen Gewinn geltend machen
Wird ein Stromlieferungsvertrag vorzeitig beendet, so kann der Stromlieferant nicht pauschal 28 % vom erwartenden Stromverbrauch als entgangenen Gewinn geltend machen. Vielmehr muss er die Höhe des entgangenen Gewinns substantiiert darlegen und gegebenenfalls beweisen. Dies hat das Amtsgericht Dresden entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 2019, 250 wird teils auch als „WuM 19, 250“, „WuM 2019, S. 250“ oder „WuM 19, S. 250“ zitiert.