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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2019, 250

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2019, Seite: 250

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2019, 250:

Amtsgericht Dresden, Urteil vom31.05.2018
- 105 C 1798/17 -

Vorzeitige Kündigung eines Strom­lieferungs­vertrages: Stromlieferant kann nicht pauschal 28 % vom erwartenden Stromverbrauch als entgangenen Gewinn geltend machen

Wird ein Strom­lieferungs­vertrag vorzeitig beendet, so kann der Stromlieferant nicht pauschal 28 % vom erwartenden Stromverbrauch als entgangenen Gewinn geltend machen. Vielmehr muss er die Höhe des entgangenen Gewinns substantiiert darlegen und gegebenenfalls beweisen. Dies hat das Amtsgericht Dresden entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2019, 250 wird teils auch als „WuM 19, 250“, „WuM 2019, S. 250“ oder „WuM 19, S. 250“ zitiert.