wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2017, 395

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 395

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 395:

Landgericht Berlin, Beschluss vom23.05.2017
- 67 S 416/16 -

Vermieter muss im Rahmen der von ihm vorzunehmenden Schönheits­reparaturen Farbwünsche des Mieters respektieren

Ist der Vermieter zur Vornahme von Schönheits­reparaturen verpflichtet, hat er grundsätzlich die Farbwünsche des Mieters zu respektieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Farbwunsch mit Mehrkosten verbunden ist oder schützenswerte Vermieterinteressen entgegenstehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle WuM 2017, 395 wird teils auch als „WuM 17, 395“, „WuM 2017, S. 395“ oder „WuM 17, S. 395“ zitiert.