Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2017, 203
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 203
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 203:
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom30.01.2017
- 423 C 8482/16 -
Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht als Betriebskosten auf Wohnungsmieter umlegbar
Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern können nicht als Betriebskosten auf den Wohnungsmieter umgelegt werden. Zudem ist eine Umlage der Wartungskosten dann nicht möglich, wenn der Mieter für die Wartung verantwortlich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2017, 203 wird teils auch als „WuM 17, 203“, „WuM 2017, S. 203“ oder „WuM 17, S. 203“ zitiert.