Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2015, 446
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 446
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 446:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.05.2015
- V ZR 178/14 -
Hobbyraum darf nicht dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden
Ist eine Teileigentumseinheit in der Teilungserklärung als "Hobbyraum" ausgewiesen, stellt die Vermietung der Räume als Wohnung eine zweckwidrige Nutzung der Eigentumseinheit dar. Bei einer Forderung nach Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung kann sich der Eigentümer nicht darauf berufen, dass die Teilheinheit bereits seit 1980 immer wieder als Wohnraum genutzt wird und Ansprüche daher bereits verjährt sind. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2015, 446 wird teils auch als „WuM 15, 446“, „WuM 2015, S. 446“ oder „WuM 15, S. 446“ zitiert.