Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2011, 21
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2011, Seite: 21
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2011, 21:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.11.2010
- VIII ZR 112/10 -
BGH zur Verwendung von Verbrauchswerten eines nicht geeichten Wasserzählers im Rahmen der Betriebskostenabrechnung
Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dürfen die Messwerte eines nicht geeichten Wasserzählers verwendet werden, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die angezeigten Werte zutreffend sind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2011, 21 wird teils auch als „WuM 11, 21“, „WuM 2011, S. 21“ oder „WuM 11, S. 21“ zitiert.