Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2010, 571
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2010, Seite: 571
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2010, 571:
Bundesgerichtshof, Urteil vom14.07.2010
- VIII ZR 267/09 -
Unterbliebene Zahlung der Prozesskosten eines früheren Räumungsprozesses eines Mieters ist kein Kündigungsgrund
Ein Vermieter kann einen Wohnraummietvertrag nicht deshalb kündigen, weil der Mieter die Prozesskosten eines früheren, auf Zahlungsverzug gestützten Räumungsprozesses nicht begleicht. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2010, 571 wird teils auch als „WuM 10, 571“, „WuM 2010, S. 571“ oder „WuM 10, S. 571“ zitiert.