Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2008, 719
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2008, Seite: 719
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2008, 719:
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.10.2008
- VIII ZR 321/07 -
BGH: Vermieter muss ohne konkreten Anlass in Mietwohnungen keine regelmäßige Inspektionen von Elektroleitungen und -geräten durchführen
Vermieter sind nicht verpflichtet, die Elektroanlagen und -geräte regelmäßig durch einen Elektriker überprüfen zu lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Allerdings müssen Vermieter das Haus in einem sicheren Zustand erhalten. So müssen Mängel an der Anlage, von denen eine Gefahr ausgeht, beseitigt werden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2008, 719 wird teils auch als „WuM 08, 719“, „WuM 2008, S. 719“ oder „WuM 08, S. 719“ zitiert.