Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2008, 281
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2008, Seite: 281
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2008, 281:
Landgericht Itzehoe, Urteil vom28.03.2008
- 9 S 132/07 -
Selbstauskunft des Mieters: Vermieter darf nach bestehenden Mietschulden in einer Selbstauskunft des Mieters fragen
Vermieter dürfen Interessenten für eine ihrer Wohnungen danach fragen, ob sie Mietschulden aus dem vorherigen Mietverhältnis haben. Sagt ein Neumieter die Unwahrheit, so kann der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Itzehoe hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2008, 281 wird teils auch als „WuM 08, 281“, „WuM 2008, S. 281“ oder „WuM 08, S. 281“ zitiert.