Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2004, 234
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2004, Seite: 234
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2004, 234:
Landgericht Köln, Urteil vom05.09.2002
- 1 S 60/02 -
Mieter muss kein Baulärmprotokoll anfertigen
Ein Mieter ist nicht dazu verpflichtet zur Darlegung eines Mietmangels wegen Bauarbeiten ein Baulärmprotokoll anzufertigen. Dies gilt erst recht bei Baumaßnahmen, die über Monate andauern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2004, 234 wird teils auch als „WuM 04, 234“, „WuM 2004, S. 234“ oder „WuM 04, S. 234“ zitiert.