Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2003, 145
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2003, Seite: 145
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2003, 145:
Amtsgericht Köln, Urteil vom25.03.2002
- 22 C 324/01 -
Mögliche Belästigungen aufgrund eines Bordells rechtfertigen fristlose Kündigung eines Mietvertrags
Befindet sich ein Bordell im Wohnhaus und besteht die Möglichkeit, dass die Mieter dadurch belästigt werden, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Auf die Wandlung der gesellschaftlichen Meinung kommt es dabei nicht an. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2003, 145 wird teils auch als „WuM 03, 145“, „WuM 2003, S. 145“ oder „WuM 03, S. 145“ zitiert.