Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1990, 290
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1990, Seite: 290
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1990, 290:
Landgericht Hamburg, Urteil vom09.02.1990
- 11 S 347/88 -
Mieter muss Heizverhalten und Lüftungsverhalten der Beschaffenheit der Wohnung anpassen
Ein Mieter muss in der Wohnung heizen und / oder lüften, damit es nicht zu feuchten Wänden in der Wohnung kommt. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht Detmold, Urteil vom04.05.1990
- 1 S 243/89 -
Schadenersatzanspruch wegen Parkettschäden: Vorliegen der Schäden zum Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe muss Vermieter beweisen
Weist der Parkettfußboden Schäden auf und verlangt der Vermieter deswegen von den ausziehenden Mietern Schadenersatz, so muss er nachweisen, dass die Schäden zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe vorlagen. Gelingt dem Vermieter dieser Beweis nicht, so steht ihm der Schadenersatzanspruch nicht zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Detmold hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1990, 290 wird teils auch als „WuM 90, 290“, „WuM 1990, S. 290“ oder „WuM 90, S. 290“ zitiert.