Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1986, 246
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1986, Seite: 246
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1986, 246:
Landgericht Freiburg, Urteil vom30.05.1985
- 3 S 1/85 -
Kakerlakenbefall einer Mietwohnung berechtigt zur fristlosen Kündigung noch vor Einzug
Stellen die Mieter einer Wohnung noch vor Einzug fest, dass die Wohnung von Kakerlaken befallen ist, so können sie den Mietvertrag fristlos kündigen. Denn befindet sich in einer Mietwohnung Ungeziefer, so stellt dies einen vertragswidrigen Zustand dar. Zudem besteht eine Gesundheitsgefahr aufgrund der Kakerlaken und der zur Bekämpfung eingesetzten Insektizide. Dies hat das Landgericht Freiburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1986, 246 wird teils auch als „WuM 86, 246“, „WuM 1986, S. 246“ oder „WuM 86, S. 246“ zitiert.