Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VuR 2014, 239
Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR),
Jahrgang: 2014, Seite: 239
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VuR 2014, 239:
Landgericht Dortmund, Urteil vom27.02.2014
- 2 O 370/13 -
Kein Anspruch auf Versicherungsschutz bei Verkehrsunfall aufgrund alkoholbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit
Verursacht ein Autofahrer im Zustand der alkoholbedingten absoluten Fahruntüchtigkeit einen Verkehrsunfall, so hat er den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt. Die Versicherung ist in einem solchen Fall berechtigt ihre Leistung zu kürzen. Liegt die Blutalkoholkonzentration weit über der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit, so kann die Versicherung in der Regel die Leistung sogar vollständig verweigern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VuR 2014, 239 wird teils auch als „VuR 14, 239“, „VuR 2014, S. 239“ oder „VuR 14, S. 239“ zitiert.