Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2015, 710
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2015, Seite: 710
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2015, 710:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.04.2015
- IV ZR 171/13 -
BGH: Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl setzt nicht Vorliegen von zweifelsfrei auf einen Einbruch schließende Spuren voraus
Bei einem Einbruchsdiebstahl muss der Versicherungsnehmer zwar das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls nachweisen. Dies setzt aber nicht voraus, dass Spuren vorliegen, die zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen. Insbesondere müssen nicht sämtliche, typischerweise auftretende Spuren vorliegen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2015, 710 wird teils auch als „VersR 15, 710“, „VersR 2015, S. 710“ oder „VersR 15, S. 710“ zitiert.