Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2013, 341
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2013, Seite: 341
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2013, 341:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.02.2013
- IV ZR 230/12 -
Vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzahlungszuschlägen keine Kreditgewährung
Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise von Versicherungsprämien ist kein entgeltlicher Zahlungsaufschub und damit keine Kreditgewährung im Sinne der für Verbraucherdarlehensverträge geltenden Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes bzw. des BGB. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2013, 341 wird teils auch als „VersR 13, 341“, „VersR 2013, S. 341“ oder „VersR 13, S. 341“ zitiert.