Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2009, 1633
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2009, Seite: 1633
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2009, 1633:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom20.05.2009
- I ZR 218/07 -
BGH: Einmaliges Versenden einer unverlangten Werbe-Mail unzulässig
Die einmalige Zusendung einer unerwünschten Werbe-Mail stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und ist daher unzulässig. Der Empfänger kann in diesem Fall auf Unterlassung klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2009, 1633 wird teils auch als „VersR 09, 1633“, „VersR 2009, S. 1633“ oder „VersR 09, S. 1633“ zitiert.