Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2005, 804
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2005, Seite: 804
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2005, 804:
Bundesgerichtshof, Urteil vom01.12.2004
- X ZR 133/03 -
BGH zur Unwirksamkeit von Haftungsbeschränkungsklauseln in den AGB des Betreibers einer Autowaschanlage
Der für das Werkvertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers einer Autowaschanlage für unwirksam erklärt, mit denen der Betreiber seine Haftung für außen an der Karosserie angebrachte Teile auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken und sich auch für sämtliche Folgeschäden - unabhängig von der Art des unmittelbaren Schadens - von leichter Fahrlässigkeit freizeichnen wollte. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2005, 804 wird teils auch als „VersR 05, 804“, „VersR 2005, S. 804“ oder „VersR 05, S. 804“ zitiert.