Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2000, 1518
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2000, Seite: 1518
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2000, 1518:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.07.1999
- I ZR 118/97 -
Angebot von Abschleppleistungen am Unfallort unzulässig
Einem Abschleppunternehmer ist es untersagt am Unfallort seine Dienstleistungen den Unfallbeteiligten anzubieten. Tut er dies dennoch, so handelt er wettbewerbswidrig. Denn angesichts eines möglichen Unfallschocks besteht die Gefahr der Überrumpelung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2000, 1518 wird teils auch als „VersR 00, 1518“, „VersR 2000, S. 1518“ oder „VersR 00, S. 1518“ zitiert.