Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1990, 1177
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1990, Seite: 1177
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1990, 1177:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom28.06.1990
- 4 StR 297/90 -
BGH: Absolute Fahruntüchtigkeit bei Autofahrern liegt bei 1,1 Promille
Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit für Autofahrer liegt bei 1,1 Promille. Der seit 1966 geltende Grenzwert von 1,3 Promille ist damit aufgehoben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 1990, 1177 wird teils auch als „VersR 90, 1177“, „VersR 1990, S. 1177“ oder „VersR 90, S. 1177“ zitiert.