Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1989, 373
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1989, Seite: 373
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1989, 373:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.12.1988
- VI ZR 182/88 -
BGH: Verbot des Einwurfs von Werbung bei aufgebrachtem "Keine Werbung"-Aufkleber auf dem Briefkasten
Ein auf dem Briefkasten aufgebrachter "Keine Werbung"-Aufkleber bringt zum Ausdruck, dass der Inhaber den Einwurf von Werbung nicht erwünscht. Verstößt der Werbende gegen das ausgesprochene Verbot, liegt eine Verletzung des Eigentums bzw. Besitzes sowie des Persönlichkeitsrechts vor. Dem Umworbenen steht daher ein Unterlassungsanspruch zu. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 1989, 373 wird teils auch als „VersR 89, 373“, „VersR 1989, S. 373“ oder „VersR 89, S. 373“ zitiert.