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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: VersR 1989, 373

Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1989, Seite: 373

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1989, 373:

Bundesgerichtshof, Urteil vom20.12.1988
- VI ZR 182/88 -

BGH: Verbot des Einwurfs von Werbung bei aufgebrachtem "Keine Werbung"-Aufkleber auf dem Briefkasten

Ein auf dem Briefkasten aufgebrachter "Keine Werbung"-Aufkleber bringt zum Ausdruck, dass der Inhaber den Einwurf von Werbung nicht erwünscht. Verstößt der Werbende gegen das ausgesprochene Verbot, liegt eine Verletzung des Eigentums bzw. Besitzes sowie des Persönlichkeits­rechts vor. Dem Umworbenen steht daher ein Unterlassungs­anspruch zu. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle VersR 1989, 373 wird teils auch als „VersR 89, 373“, „VersR 1989, S. 373“ oder „VersR 89, S. 373“ zitiert.