Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 26.06.2023
- 27 L 28/23 -
BMF muss Fragen zum Grußwort des Ministers für eine Bank beantworten
Eilantrag teilweise erfolgreich
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist verpflichtet, der Presse bestimmte Fragen zu einem Videogrußwort des Bundesministers der Finanzen für eine Bank, bei der er zu ähnlicher Zeit einen privaten Immobilienkredit aufnahm, zu beantworten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin aufgrund des nach wie vor besonders hohen öffentlichen Interesses an diesem Thema in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller, ein Redakteur einer Tageszeitung, hatte dem BMF neun Fragen zu den Vorgängen rund um das im Mai 2022 erstellte Videogrußwort für die
Fragen zu Lindners Banken-Grußwort müssen beantwortet werden
Das VG gab dem Antrag in Bezug auf vier Fragen statt. Das BMF müsse etwa Auskunft zu der Frage geben, ob der Minister seine private Kreditaufnahme gegenüber den für die Videoproduktion des Grußworts verantwortlichen Mitarbeitern vor der Veröffentlichung im Magazin "Der Spiegel" im Oktober 2022 dargelegt habe. Diese Frage sei nicht durch den Hinweis des BMF darauf beantwortet worden, dass sich aus den für den Minister geltenden Compliance-Regeln keine Pflicht zur Anzeige privater Kreditverbindungen ergebe. Denn daraus folge nicht zwingend, dass es im BMF keine dienstlichen Informationen zu der betreffenden Kreditaufnahme gebe. Das BMF müsse auch Fragen zu Anfragen privatwirtschaftlicher Unternehmen nach Grußworten oder Reden insbesondere in den Monaten April und Mai 2022 beantworten. Dem stünden keine schutzwürdigen Interessen Privater entgegen, weil Unternehmen mit öffentlicher Aufmerksamkeit für ihre Anfragen rechnen müssten, wenn sie einen Minister um ein
Kein Erfolg hinsichtlich fünf weiterer Fragen
Hinsichtlich fünf weiterer Fragen lehnte das Gericht den Eilantrag dagegen ab. Insbesondere müsse keine Auskunft zu sonstigen privaten Geschäftsbeziehungen des Ministers erteilt werden. Diese seien nicht dienstlich geprägt, sondern privat. Allein der Umstand, dass ein Minister in dieser Funktion möglicherweise ministerielle Grußworte für private Unternehmen erstellt hat, mit denen ihn eine private Geschäftsbeziehung verbindet oder verbunden hat, rechtfertige nicht die Annahme, er habe seine privaten Belange mit dienstlichem Handeln verquickt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33059
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33059
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.