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alle Urteile, veröffentlicht am 23.04.2012

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.03.2012
- 1 BvR 3023/11 -

Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen zur Aufarbeitung und Wiedergutmachung von Missständen in der Heimerziehung in Westdeutschland erfolglos

Beschwerdeführer wird zunächst an Fachgerichte verwiesen

Angestoßen durch Petitionen ehemaliger Heimkinder setzte der Deutsche Bundestag im Dezember 2008 einen Runden Tisch zur Aufarbeitung der Heimerziehung in Westdeutschland zwischen 1949 und 1975 ein. In seinem Abschlussbericht führt der Runde Tisch aus, es sei in westdeutschen Heimen „zu zahlreichen Rechtsverstößen gekommen [...], die auch nach damaliger Rechtslage und deren Auslegung nicht mit dem Gesetz und auch nicht mit pädagogischen Überzeugungen vereinbar waren.“ Im Rahmen des Runden Tisches und in der anschließenden parlamentarischen Auseinandersetzung wurde auch diskutiert, wegen des erlittenen Unrechts pauschalierte Entschädigungsansprüche für die ehemaligen Heimkinder zu schaffen. Dieser Vorschlag setzte sich nicht durch. Am 7. Juli 2011 beschloss der Deutsche Bundestag, im Rahmen einer Fonds-Lösung Hilfen zur Milderung der Folgeschäden der Heimerziehung in Westdeutschland zu gewähren, die größtenteils als Sachleistungen erbracht werden sollen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses errichteten der Bund, die westdeutschen Bundesländer und die evangelische und katholische Kirche einen Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“, der ausschließlich für die Heimerziehung in Westdeutschland zuständig ist und der zum 1. Januar 2012 seine Arbeit aufgenommen hat.

Der 1952 geborene Beschwerdeführer wurde bereits als Säugling von seiner Mutter getrennt und lebte bis 1966 in verschiedenen westdeutschen Kinderheimen. Er wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde unter anderem gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2011 und gegen verschiedene Regelungen zum Fonds Heimerziehung. Er sei während seiner Heimunterbringung zahlreichen Grundrechtsverstößen ausgesetzt gewesen und ist der Ansicht, die öffentliche Hand sei verfassungsrechtlich verpflichtet, wegen der Grundrechtsverletzungen, die ihm und anderen ehemaligen Heimkindern während ihrer Kindheit und Jugend zugefügt worden seien, finanzielle Entschädigungsleistungen zu gewähren.... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012
- 4 AZR 139/10 und 4 AZR 168/10 -

Arbeitgeberleistungen als Erfüllung eines Mindestlohnanspruchs nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz

Welche Arbeitgeberleistungen können auf den Mindestlohn angerechnet werden und welche nicht?

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis im Geltungsbereich eines nach § 5 TVG allgemeinverbindlichen oder in seiner Wirkung nach § 1 Abs. 3a AEntG 2007 (jetzt § 7 AEntG 2009) auf bisher nicht an ihn gebundene Arbeitsverhältnisse erstreckten Tarifvertrages liegt, hat gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf den dort geregelten Mindestlohn. Für die Frage, ob und inwieweit der Arbeitgeber diesen Anspruch durch anderweitige Leistungen erfüllt hat, kommt es darauf an, welchen Zweck die anderen Leistungen haben. Sie sind dann als funktional gleichwertig zum Mindestlohn anzusehen, wenn sie dazu dienen, die nach dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag vorausgesetzte „Normalleistung“ abzugelten, nicht jedoch, wenn sie über die vom Tarifvertrag vorausgesetzte Verpflichtung hinaus geleistete Arbeitsstunden oder unter demgegenüber besonderen Erschwernissen geleistete Arbeit vergüten sollen.

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in zwei Rechtsstreitigkeiten mit hiermit im Zusammenhang stehenden Einzelfragen zu befassen. Die Arbeitsverhältnisse der beiden Kläger unterlagen im Streitzeitraum vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2008 den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen des Gebäudereinigerhandwerks und der am 1. April 2008 in Kraft getretenen Verordnung über zwingende Mindestarbeitsbedingungen... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 26.03.2012
- S 62 SO 5/10 -

Begrenztes Persönliches Budget für Schwerstpflegebedürftige nicht zu beanstanden

Schwerstbehinderter muss professionelle Pflege- und Assistenzkräfte nicht im Rahmen des Arbeitgebermodells auf der Grundlage des TöVD finanzieren

Behinderte Menschen haben im Rahmen des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gemäß § 17 SGB IX keinen Anspruch darauf, dass von ihnen nach dem so genannten Arbeitgebermodell beschäftigte Assistenz- und Pflegekräfte in Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TöVD) mit allen Nebenleistungen vergütet werden. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein schwerstbehinderter Mannes aus Meschede und verlangte vom Hochsauerlandkreis eine Erhöhung seines monatlichen Persönlichen Budgets von 9.500 Euro auf 13.900 Euro. Der Kläger hatte sein Begehren u.a. damit begründet, dass die von ihm beschäftigten Pflegekräfte Lohnkosten nach Entgeltgruppe 4 des TöVD zuzüglich Nebenleistungen wie Urlaubs-... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2012
- 13 B 127/12 -

Gesundheitsministerin darf nicht vor E-Zigaretten warnen

E-Zigarette und nikotinhaltiges Liquid unterfallen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat dem Gesundheitsministerium des Landes durch einstweilige Anordnung die in einer "Pressemeldung" vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen vor E Zigaretten untersagt.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hatte in einer "Pressemeldung" vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien und der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E Zigaretten strafbar sei. Am selben Tag informierte das Ministerium die Bezirksregierungen über die nach seiner Meinung bestehende Rechtslage.... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.04.2012
- 10 CS 12.845 -

Kundgebung iranischer Asylbewerber: Aufstellung eines großen Zeltes in der Würzburger Innenstadt bleibt verboten

Aufstellen eines großen „Mannschaftszeltes“ auf öffentlicher Verkehrsfläche nicht von Versammlungsfreiheit gedeckt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass das von iranischen Asylsuchenden erneut beantragte Aufstellen eines großen „Mannschaftszeltes“ in Würzburg weiterhin verboten bleibt.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Stadt Würzburg bereits am 12. April 2012 in einem versammlungsrechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof obsiegt, soweit sie die Aufstellung eines solchen Zeltes untersagt hatte; ein zweiter Pavillon war dagegen durch den Gerichtshof ebenso für zulässig erachtet worden, wie – dem Grunde nach – ein Verweilen auf... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 17.03.2012
- 213 C 917/11 -

Fehlerhafte Tätowierung: Tattoostudio muss Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden

Auch Tätowiervertrag ist Werkvertrag

Bei einem Tätowiervertrag handelt es sich um einen Werkvertrag. Minderungs- oder Schaden­ersatzansprüche bei einer fehlerhaften Tätowierung sind daher grundsätzlich nur möglich, wenn die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben wurde. Eine Unzumutbarkeit der Nachbesserung ergibt sich nicht aus dem Umstand, dass erneut ein Eingriff in den Körper stattfinden muss. War der Kunde zum Zeitpunkt der Tätowierung noch minderjährig, hängt die Wirksamkeit des Vertrages davon ab, ob die Kosten aus eigenen Mitteln bestritten werden konnten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Im zugrunde liegenden Fall ließ sich eine 17-jährige Münchnerin im Juli 2010 auf die Innenseite eines Handgelenkes ein so genanntes koptisches Kreuz tätowieren. Sie bezahlte dafür 50 Euro. Das Geld dafür hatte sie, da sie in einer Eisdiele jobbte und dafür monatlich 200 Euro bekam. Ihren Eltern hatte sie von dem Vorhaben, sich ein Tattoo stechen zu lassen, nichts gesagt.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 11.04.2012
- 4 K 692/11.KS -

Klage gegen Verbot der unerlaubten Vermittlung von Sportwetten erfolgreich

Mit dem Verbot einhergehende Beschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit ist unverhältnismäßig

Das Verwaltungsgericht Kassel hat einen Untersagungsbescheid aufgehoben, mit dem zuvor einem Gaststätteninhaber das Anbieten und Vermitteln von Sportwetten verboten wurde.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte in seiner Gaststätte ohne behördliche Erlaubnis einen Sportwettenterminal aufgestellt, auf dem seine Gäste im Internet Seiten internationaler Wettveranstalter ansteuern konnten. Die Stadt Kassel als zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde untersagte dem Kläger daraufhin die Vermittlung von Sportwetten, um damit ein strafbares Verhalten... Lesen Sie mehr



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