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Landgericht Berlin, Urteil vom 06.08.2011
- 15 O 762/04 -
LG Berlin verhängt 50.000 Euro Strafe gegen prima call GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung
Telefonwerbung stellt besonders schwerwiegende, massive Beeinträchtigung der Privatsphäre dar
Das Landgericht Berlin hat gegen die prima call GmbH ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die Firma hatte bereits mehrfach zuvor gegen eine gerichtliche Unterlassungsverfügung verstoßen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Telekommunikationsunternehmen prima call GmbH Verbraucher angerufen, die ihre
Einwilligungserklärung muss vorliegen
Telefonwerbung sei eine besonders schwerwiegende, massive Beeinträchtigung der Privatsphäre. Ein Unternehmen, das
Einwilligungserklärung für Werbeanrufe muss beworbene Produkte unmissverständlich erkennen lassen
Nach Ansicht des Gerichts waren die Werbetelefonate schon deshalb unzulässig, weil die beim Gewinnspiel verwendete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2011
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 12338
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