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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: StV 2018, 801

Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV),
Jahrgang: 2018, Seite: 801

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
StV 2018, 801:

Bundesgerichtshof, Urteil vom04.07.2018
- 2 StR 485/17 -

BGH: Von Polizeibeamten auf Gerichtsflur zufällig mitgehörtes Gespräch zwischen Anwalt und Beschuldigtem kann verwertet werden

Wird ein Gespräch zwischen dem Beschuldigten und seinem Anwalt zufällig von einem Polizeibeamten auf einen Gerichtsflur mitgehört, so unterliegt das Wahrgenommene nicht einem Beweis­verwertungs­verbot. Eine Verletzung der Vertraulichkeit der Ver­teidiger­kommuni­kation durch Straf­verfolgungs­behörden liegt in diesem Fall nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle StV 2018, 801 wird teils auch als „StV 18, 801“, „StV 2018, S. 801“ oder „StV 18, S. 801“ zitiert.