Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: StV 2016, 445
Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV),
Jahrgang: 2016, Seite: 445
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
StV 2016, 445:
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom29.02.2016
- 2 Ws 60/16 -
Vermeidbare und nicht gerechtfertigte Verfahrensverzögerung von über 8 Monaten rechtfertigt Aufhebung der Untersuchungshaft
Kommt es im Strafverfahren zu einer vermeidbaren und sachlich nicht gerechtfertigten Verzögerung von über acht Monaten, rechtfertigt dies die Aufhebung der Untersuchungshaft. Dies gilt selbst dann, wenn dem Angeklagten ein versuchter Mord zur Last gelegt wird und er erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten verurteilt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle StV 2016, 445 wird teils auch als „StV 16, 445“, „StV 2016, S. 445“ oder „StV 16, S. 445“ zitiert.