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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: RRa 2017, 30

Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa),
Jahrgang: 2017, Seite: 30

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RRa 2017, 30:

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom09.03.2016
- 29 C 1685/15 (21) -

Ausladen von Gepäck aufgrund Nichterscheinens eines Passagiers zum Boarding ist kein außergewöhnlicher Umstand

Muss das Gepäck eines Passagiers wieder ausgeladen werden, da dieser nicht zum Boarding erscheint, ist dies kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastVO). Kommt es somit zu einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden, steht einem davon betroffenen Fluggast eine Ausgleichszahlung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle RRa 2017, 30 wird teils auch als „RRa 17, 30“, „RRa 2017, S. 30“ oder „RRa 17, S. 30“ zitiert.