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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: RRa 2016, 138

Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa),
Jahrgang: 2016, Seite: 138

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RRa 2016, 138:

Amtsgericht Königs Wusterhausen, Urteil vom17.02.2016
- 4 C 1942/15 -

Außergewöhnlicher Umstand am Vortag kann grundsätzlich keine Flugverspätungen oder Flugannullierungen am nachfolgenden Tag entschuldigen

Kommt es zu einer Flugverspätung oder Flugannullierung, weil am Vortag das Flugzeug von einem Blitz getroffen wurde, so kann sich die Fluggesellschaft nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastrechteVO) berufen. Es liegt insofern im Organisations­bereich der Fluggesellschaft auf Defekte oder Störungen zu reagieren und für angemessenen Ersatz zumindest für nachfolgende Tage zu sorgen. Dies hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle RRa 2016, 138 wird teils auch als „RRa 16, 138“, „RRa 2016, S. 138“ oder „RRa 16, S. 138“ zitiert.