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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZV 2016, 219

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2016, Seite: 219

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2016, 219:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom02.04.2015
- 6 U 173/14 -

Der Halter eines beschädigten Fahrzeugs trägt ein Mitverschulden von 50 % aufgrund der Haltereigenschaft des schädigenden Anhängers eines von einem Dritten gefahrenen Fahrzeugs

Beschädigt der Fahrer eines Fahrzeugs mit einem Anhänger ein anderes Fahrzeug, so muss sich der Halter des beschädigten Fahrzeugs ein Mitverschulden von 50 % anlasten lassen, wenn er zugleich der Halter des Anhängers ist. Er kann in diesem Fall nur 50 % seines Schadens ersetzt verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZV 2016, 219 wird teils auch als „NZV 16, 219“, „NZV 2016, S. 219“ oder „NZV 16, S. 219“ zitiert.