Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2014, 608
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2014, Seite: 608
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2014, 608:
Landgericht Koblenz, Urteil vom06.05.2014
- 6 S 45/14 -
Vermieter steht Schadenersatzanspruch wegen Parkettkratzer auch bei genehmigter Hundehaltung zu
Verursacht ein Hund im Rahmen der artgerechten Haltung Schäden am Parkett, so haftet dafür grundsätzlich der Mieter. Denn dieser muss im Rahmen seiner Obhutspflicht alles Zumutbare tun, um Schäden von der Mietsache abzuwehren. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Vermieter die Hundehaltung genehmigt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2014, 608 wird teils auch als „NZM 14, 608“, „NZM 2014, S. 608“ oder „NZM 14, S. 608“ zitiert.