Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2006, 258
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2006, Seite: 258
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2006, 258:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom25.01.2006
- VIII ZR 223/04 -
BGH entscheidet zur Beweislastverteilung beim "Fogging"
Ein Mieter, der seinen Vermieter wegen eines Mangels auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, muss darlegen und beweisen, dass der Vermieter den Mangel verschuldet hat. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2006, 258 wird teils auch als „NZM 06, 258“, „NZM 2006, S. 258“ oder „NZM 06, S. 258“ zitiert.