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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NStZ 2018, 671

Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2018, Seite: 671

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2018, 671:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom06.02.2018
- 2 StR 163/17 -

BGH: Unterlassene Belehrung über Möglichkeit der Pflicht­verteidiger­bestellung begründet kein Beweis­verwertungs­verbot

Die unterlassene Belehrung über die Möglichkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers gemäß § 136 Abs. 1 Satz 5 der Strafprozessordnung (StPO) führt nicht zu einem Beweis­verwertungs­verbot. Denn darin liegt kein gravierender Verfahrensverstoß, wie etwa bei der unterlassenen Belehrung über die Möglichkeit einen Strafverteidiger zu kontaktieren (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO). Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NStZ 2018, 671 wird teils auch als „NStZ 18, 671“, „NStZ 2018, S. 671“ oder „NStZ 18, S. 671“ zitiert.