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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NStZ 2017, 588

Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2017, Seite: 588

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2017, 588:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom26.04.2017
- 2 Ss-OWi 295/17 -

Ge­schwindig­keits­messung und Auswertung der Messdaten durch privaten Dienstleister ist unzulässig

Eine Ge­schwindig­keits­messung sowie die Auswertung der Messdaten darf nicht durch einen privaten Dienstleister erfolgen. Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungs­widrig­keiten ist vielmehr Aufgabe staatlicher Hoheitsträger. Die Hinzuziehung Privater ist nur insoweit zulässig, solange die Verwaltungsbehörde Herrin des Verfahrens bleibt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NStZ 2017, 588 wird teils auch als „NStZ 17, 588“, „NStZ 2017, S. 588“ oder „NStZ 17, S. 588“ zitiert.