Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2015, 481
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2015, Seite: 481
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2015, 481:
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom27.01.2015
- 4 Ws 472/14 (V) -
Nutzung einer E-Zigarette durch Strafgefangenen kann aufgrund Missbrauchsgefahr untersagt werden
Einem Strafgefangenen kann die Nutzung einer E-Zigarette im Haftraum untersagt werden, wenn die Justizvollzugsanstalt konkrete Missbrauchsrisiken benennt. Der Strafgefangene kann die Zulassung der E-Zigarette nicht mit dem Hinweis auf den Gesundheitsschutz verlangen, da die gesundheitlichen Risiken durch die Nutzung einer E-Zigarette nicht geklärt sind. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2015, 481 wird teils auch als „NStZ 15, 481“, „NStZ 2015, S. 481“ oder „NStZ 15, S. 481“ zitiert.