Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2005, 215
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2005, Seite: 215
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2005, 215:
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom14.04.2004
- 5 St RR 9/2004 -
Keine Beleidigung: Bezeichnung eines zivilen Polizeibeamten als Spitzel von Meinungsfreiheit gedeckt
Wird im Zusammenhang mit einer Versammlung ein ziviler Polizeibeamter als Spitzel bezeichnet, so fällt diese Äußerung unter dem Schutz der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG). Der sich Äußernde macht sich daher nicht wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB strafbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2005, 215 wird teils auch als „NStZ 05, 215“, „NStZ 2005, S. 215“ oder „NStZ 05, S. 215“ zitiert.