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Samstag, 27. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2018, 3331

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2018, Seite: 3331

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2018, 3331:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom24.05.2018
- 2 AZR 72/18 -

BAG: Mitarbeiter einer hessischen JVA sind grundsätzlich Empfangsboten des Häftlings

Wird einem Mitarbeiter einer hessischen JVA eine einen Häftling betreffende Kündigung übergeben, so gilt sie dem Häftling als zugegangen, sobald nach den gewöhnlichen Umständen mit der Weiterleitung der Kündigung zu rechnen ist. Die JVA-Mitarbeiter sind grundsätzlich Empfangsboten des Häftlings. Der Arbeitgeber muss nicht darlegen, welcher konkrete Mitarbeiter zu welchem Zeitpunkt die Kündigung weitergeleitet hat. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2018, 3331 wird teils auch als „NJW 18, 3331“, „NJW 2018, S. 3331“ oder „NJW 18, S. 3331“ zitiert.



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