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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2018, 2287

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2018, Seite: 2287

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2018, 2287:

Bundesfinanzhof, Urteil vom11.04.2018
- III R 18/17 -

BFH: Kein Kindergeldanspruch für Zweitausbildung bei Aufnahme einer Vollzeittätigkeit nach Abschluss der Erstausbildung

Ein Anspruch auf Kindergeld für eine Zweitausbildung besteht gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 des Ein­kommens­steuer­gesetzes (EStG) nicht, wenn das Kind nach dem Abschluss der Erstausbildung eine Vollzeittätigkeit aufnimmt und erst mehr als ein Jahr später die Zweitausbildung aufnimmt. In diesem Fall besteht eine zeitliche Zäsur zwischen den Ausbildungen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2018, 2287 wird teils auch als „NJW 18, 2287“, „NJW 2018, S. 2287“ oder „NJW 18, S. 2287“ zitiert.