wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2017, 3527

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2017, Seite: 3527

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2017, 3527:

Bundesgerichtshof, Urteil vom11.07.2017
- VI ZR 90/17 -

BGH: Beauftragung eines Rechtsanwalts für Anmeldung eines Schadensfalls gegenüber Kaskoversicherung nicht erforderlich

Für die Anmeldung eines Schadensfalls gegenüber der Kaskoversicherung ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts regelmäßig nicht erforderlich. Ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten gegen die gegnerische Haft­pflicht­versicherung besteht daher grundsätzlich nicht. Daran ändert auch nichts der Umstand, dass bei der späteren Schadensregulierung ein Quotenvorrecht des Geschädigten zu berücksichtigen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW 2017, 3527 wird teils auch als „NJW 17, 3527“, „NJW 2017, S. 3527“ oder „NJW 17, S. 3527“ zitiert.