Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2017, 3527
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2017, Seite: 3527
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2017, 3527:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.07.2017
- VI ZR 90/17 -
BGH: Beauftragung eines Rechtsanwalts für Anmeldung eines Schadensfalls gegenüber Kaskoversicherung nicht erforderlich
Für die Anmeldung eines Schadensfalls gegenüber der Kaskoversicherung ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts regelmäßig nicht erforderlich. Ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung besteht daher grundsätzlich nicht. Daran ändert auch nichts der Umstand, dass bei der späteren Schadensregulierung ein Quotenvorrecht des Geschädigten zu berücksichtigen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2017, 3527 wird teils auch als „NJW 17, 3527“, „NJW 2017, S. 3527“ oder „NJW 17, S. 3527“ zitiert.