Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 771
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 771
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 771:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.07.2013
- I ZR 52/12 -
Kein Verstoß gegen das Urheberrecht: Supermarkt darf Karnevalskostüm in Verkaufsprospekten mit Pippi Langstrumpf-Figur bewerben
Ein Einzelhandelsmarkt darf in Verkaufsprospekten zum Bewerben von Karnevalskostümen die Fotografien eines Mädchens und einer jungen Frau verwenden, die als Pippi Langstrumpf verkleidet sind. Hierin liegt kein Verstoß gegen urheberrechtliche Nutzungsrechte. Der Schutz einer literarischen Figur als Sprachwerk kommt nur in Betracht, wenn diese Figur durch eine unverwechselbare Kombination äußerer Merkmale, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und typischen Verhaltensweisen beschrieben wird. Das Urheberrecht an einer solchen Figur wird nicht schon dadurch verletzt, dass lediglich wenige äußere Merkmale übernommen werden, die für sich genommen den Urheberrechtsschutz nicht begründen könnten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 771 wird teils auch als „NJW 14, 771“, „NJW 2014, S. 771“ oder „NJW 14, S. 771“ zitiert.