Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 3163
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 3163
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 3163:
Bundesgerichtshof, Urteil vom16.07.2013
- XI ZR 260/12 -
Bank darf kein zusätzliches Entgelt für die Führung eines Girokontos als P-Konto erheben
Der Bundesgerichtshof hatte erneut über eine Entgeltklausel sowie darüber hinaus erstmals auch über weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Führung eines Pfändungsschutzkontos (kurz: P-Konto) zu entschieden. Der Gerichtshof erklärt Klauseln, die die Berechnung eines zusätzlichen Entgelts für die Führung des Girokontos als P-Konto vorsehen, für unzulässig, da sie den Kunden unangemessen in den Geboten von Treu und Glauben benachteiligen. Auch Klauseln, die die Führung des P-Kontos auf Guthabenbasis vorschreiben und eine Nutzung des Karten- und Dokumentenservices verneinen, erklärte das Gericht für unzulässig, da auch diese Klauseln die Kunden unangemessen benachteiligen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2013, 3163 wird teils auch als „NJW 13, 3163“, „NJW 2013, S. 3163“ oder „NJW 13, S. 3163“ zitiert.