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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2013, 2195

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 2195

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 2195:

Bundesgerichtshof, Urteil vom06.02.2013
- IV ZR 230/12 -

Vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungs­prämien mit Ratenzahlungs­zuschlägen keine Kreditgewährung

Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise von Versicherungs­prämien ist kein entgeltlicher Zahlungsaufschub und damit keine Kreditgewährung im Sinne der für Verbraucher­darlehensverträge geltenden Vorschriften des Verbraucher­kreditgesetzes bzw. des BGB. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2013, 2195 wird teils auch als „NJW 13, 2195“, „NJW 2013, S. 2195“ oder „NJW 13, S. 2195“ zitiert.