wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2006, 601

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2006, Seite: 601

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2006, 601:

Bundesgerichtshof, Urteil vom22.11.2005
- VI ZR 204/04 -

Bewusst unvollständige Berichterstattung rechtfertigt Unterlassungs­anspruch

Die Kläger, ein katholisches Erzbistum, dessen Kardinal sowie ein Prälat, verlangen vom Beklagten, einem Journalisten, Unterlassung von angeblichen versteckten Tatsachen­behauptungen in mehreren Presse­veröffentlichungen aus dem Jahre 1996. Sie behaupten, der Beklagte habe verdeckt die unrichtigen Behauptungen aufgestellt, ihnen sei es möglich gewesen, den Schwanger­schafts­abbruch einer angeblich von einem Pfarrer geschwängerten Minderjährigen zu verhindern und den Pfarrer, der die sexuelle Beziehung zu der Minderjährigen angeblich erpresst habe, aus seinem Amt zu entfernen. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW 2006, 601 wird teils auch als „NJW 06, 601“, „NJW 2006, S. 601“ oder „NJW 06, S. 601“ zitiert.