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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2003, 963

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2003, Seite: 963

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2003, 963:

Bundesgerichtshof, Urteil vom18.12.2002
- VIII ZR 72/02 und VIII ZR 141/02 -

BGH zu den Anforderungen an ein mit Vergleichswohnungen begründetes Mieterhöhungsverlangen

Wenn sich in einem Mehrfamilienhaus auf einer Etage mehrere Wohnungen befinden, reicht die Angabe der Adresse und der Etage nicht aus, um die Wohnung zu identifizieren. Bei einem Mieterhöhungsverlangen müssen Vergleichswohnungen genau bezeichnet werden, z. B. indem die genaue Lage der Wohnung auf der Etage oder der Name des Mieters angegeben wird. Dies hat der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2003, 963 wird teils auch als „NJW 03, 963“, „NJW 2003, S. 963“ oder „NJW 03, S. 963“ zitiert.