wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, 323

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2016, Seite: 323

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2016, 323:

Bundesgerichtshof, Urteil vom19.02.2016
- V ZR 216/14 -

BGH: Hausverkäufer darf grundsätzlich vom Erfolg einer Schädlings­bekämpfung ausgehen

Ist ein Blockhaus von Hausbock befallen, so muss der Verkäufer des Hauses den Käufer darüber aufklären. Der Verkäufer verletzt seine Aufklärungspflicht aber nicht vorsätzlich, wenn er in der Vergangenheit ein Fachunternehmen mit der Schädlings­bekämpfung beauftragt hatte und daher davon ausgehen durfte, dass der Ungezieferbefall vollständig beseitigt wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-Spezial 2016, 323 wird teils auch als „NJW-Spezial 16, 323“, „NJW-Spezial 2016, S. 323“ oder „NJW-Spezial 16, S. 323“ zitiert.